Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann

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Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann

Was bedeutet Generalistik?

„Generalistische Pflegeausbildung“ meint eine neue zeitgemäße Pflegeausbildung, die die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege verbindet. Mit dem neuen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ können examinierten Fachkräfte in allen Pflegebereichen arbeiten. Geregelt ist die generalistische Ausbildung im Pflegeberufereformgesetz, das im Juni 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Die neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die Vollzeitausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann dauert drei Jahre und umfasst mindestens 2100 Stunden Theorie und mindestens 2500 Stunden Praxis. Die theoretische und fachpraktische Ausbildung wechseln sich im Blockunterricht ab.

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann berechtigt. Sie besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Auf die generalistische Ausbildung können in Fort- und Weiterbildungen oder im Rahmen von Studiengängen berufs- und praxisbezogene Fachkenntnisse aufgebaut werden.

Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermöglicht es den Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.

Finanzierung

Für die Dauer der Ausbildung schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Einrichtung und erhalten eine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung. Für Auszubildende, die Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten können, ist wie bisher eine finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein möglich.

Filmtipp:   Die neue Pflegeausbildung und das Pflegeberufegesetz. Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Die Publikation des Bundesministeriums für Gesundheit zu den wichtigsten Fragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz finden Sie außerdem hier.

Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

  • Interesse am Gesundheitswesen
  • Freude an Teamarbeit und am Umgang mit Menschen
  • Interesse am Erwerb von Fachwissen aus Pflege und Medizin
  • Deutsch auf B2-Niveau
  • Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Einrichtung
  • persönliche und gesundheitliche Eignung
  • Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  • Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, mit einem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer

Sie haben Ihren Schulabschluss außerhalb von Deutschland gemacht?

Informationen über das Verfahren zur Beantragung und Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse finden Sie hier.

Bewerbung

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, lückenloser Lebenslauf, Lichtbild, Kopie des Schulabschlusszeugnisses bzw. Berufsabschlusszeugnisses, evtl. mit Übersetzung und Anerkennung bei ausländischem Bildungsabschluss, gegebenenfalls ein B2-Zertifikat sowie ein Nachweis über ein Praktikum) zu. Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per E-Mail senden. Bewerbungen sind uns das ganze Jahr über willkommen. Da viele Bewerber/innen ihre Unterlagen schon ca. ein Jahr im vorraus einreichen, beginnen wir auch rechtzeitig mit dem Auswahlverfahren.

Um den Bearbeitungsprozess für uns so schnell und einfach wie möglich zu gestalten bitten wir Sie, alle angefügten Dokumente im Falle einer Bewerbung per E-Mail als eine PDF-Datei zusammenzufassen. Der Umwelt zuliebe verzichten Sie bitte auf aufwendige Bewerbungsmappen. Nach eingehender Prüfung der Bewerbungen, erfolgt eine Einladung zum Beratungs- und Bewerbungsgespräch.

Anschrift für Ihre Bewerbungsunterlagen:

Akademie für Pflege und Gesundheit
Carolin Südfeld
Anton-Bruchausen-Straße 6
48147 Münster

Carolin Südfeld

Bewerbung & Beratung

Ansprechpartnerin bei Fragen rund um die dreijährige Ausbildung:

Akademie für Pflege und Gesundheit
Andrea Wolf
Anton-Bruchausen-Straße 6
48147 Münster

Andrea Wolf

Fachleitung Pflegefachkraft-Ausbildung
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